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BVerwG, 05.11.1958 - I B 108.58 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BVerwG, 14.11.1957 - I C 168.56
Abbruchverfügung bei Änderung der Bauklasseneinteilung
Auszug aus BVerwG, 05.11.1958 - I B 108.58
Wie der Senat in seinem Urteil vom 14. November 1957 (BVerwGE 5, 351 [BVerwG 14.11.1957 - I C 168/56]) ausgeführt hat, muß eine zwischenzeitlich eingetretene Rechtsänderung, die der Vollziehung einer Abbruchsverfügung entgegensteht, auch in einem Anfechtungsprozeß, in dem über die Abbruchsverfügung zu entscheiden ist, berücksichtigt werden.